Allgemeine Mandatsbedingungen

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1. Das Mandat kommt nur durch Erteilung einer schriftlichen Vollmacht zustande. Die Beantwortung allgemeiner Anfragen führt nicht zur Begründung eines Mandatsverhältnisses. Telefonische Auskünfte sind unverbindlich.

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2. Die Vergütung des Anwaltes richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf der Basis des Gegenstandswertes, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung (Stundensatz) getroffen wird.

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3. Der Mandant wird hier ausdrücklich auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungs- und Prozesskostenhilfe hingewiesen, wenn er aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten des Rechtsstreits nicht tragen kann.

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4. Aufgrund gesetzlicher Regelungen besteht in arbeitsrechtlichen Verfahren unabhängig von deren Ausgang in der ersten Instanz kein Anspruch auf Kostenerstattung durch den Gegner.

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5. Ohne Vorliegen eines ausdrücklichen Auftrages ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe einzulegen. Dies gilt auch dann, wenn er selbst zu deren Einlegung geraten hat.

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6. Steuerrechtliche Beratung gehört nicht zum Leístungsumfang der Kanzlei. Dem Mandanten wird empfohlen,  steuerliche Aspekte durch ein Mitglied der Steuerberaterkammer bewerten zu lassen.

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7. Die Haftung des Rechtsanwaltes für einfache Fahrlässigkeit wird auf einen Betrag von 500.000,00 € beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Rechtsanwalt verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung in mindestens dieser Höhe zu unterhalten.

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8. Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz wird darauf hingewiesen, dass die Kanzlei personengebundene Daten speichert.